Genuss verschenken an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Das perfekte Geschenk für besondere und einzigartige Momente im Leben. Feiern Sie kostbare Augenblicke und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern Wertschätzung mit unseren kulinarischen Firmenpräsenten in Form eines Gutscheins.



Beratung

Individuelle und persönliche Beratung für das optimale Unternehmensgeschenk

Auswahl

Abwechslungsreich zusammengestellte Räucherfischspezialitäten aus eigener Herstellung.

Gutscheinservice

Hochwertige Gutscheine mit Aufdruck des geschenkten Präsents inklusive Firmenlogo und Gruß. Doppelte Freude beim Empfänger garantiert!

Versand

Gebündelter Versand der Genuss-Gutscheine an Ihr Unternehmen für eine persönliche Übergabe.


Präsente entdecken

Wählen Sie aus unserem vielseitigen Angebot aus eigener Herstellung.




Der Gutschein-Präsent Versand

Unsere hochwertigen Gourmetgeschenke werden als Gutschein auf qualitativ hochwertigem Papier gedruckt und in eleganten Umschlägen verpackt, so kann jeder Empfänger sein persönliches Wunschlieferdatum bestimmen und sich gleich doppelt freuen!




Ihre Logo-Datei sowie Ihren persönlichen Gruß schicken Sie einfach an bestellung@abrahams-gmbh.de

Hochwertig

Hochwertiger Gutschein auf 250g-Papier

Aufdruck

Aufdruck des gewählten Firmenpräsents

Persönlich

Auf Wunsch Eindruck des Firmenlogos möglich sowie ein persönlicher Gruß

Elegant

Elegante Umschläge in Silber-Perlmutt Optik

Versand

Gebündelter Versand an Ihr Unternehmen für eine persönliche Übergabe


Der einfachste Weg zum exklusiven Firmengeschenk

Wir beraten Sie sehr gerne unverbindlich und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot.




Beliebte Präsent-Gutscheine






Das sagen unsere Kunden





Steuerliche Vorteile für Firmengeschenke

Kunden und Geschäftspartner
  • Für Kunden
  • Für Geschäftspartner
  • z. B. zu Weihnachten oder Jubiläen
Mitarbeiter

ohne persönlichen Anlass

  • Sachzuwendungen für Mitarbeiter
  • z. B. als Gehaltsextra, steuerfrei
  • 1x im Monat möglich
Mitarbeiter

mit persönlichen Anlass

  • Sachzuwendungen für Mitarbeiter
  • Zu besonderen / persönlichen Anlässen
  • Mehrmals pro Kalenderjahr möglich


Steuerliche Aspekte

Mitarbeiter können Sachgeschenke erhalten, die innerhalb der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro (brutto, inklusive Versandkosten) steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese monatliche Grenze nicht bereits durch andere Sachleistungen für Mitarbeiter im selben Monat ausgeschöpft wurde.

Zusätzlich dazu können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit, usw. im Wert von bis zu 60 Euro (brutto, inklusive Versandkosten) steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen.

Für Geschenke an Geschäftspartner gilt eine Grenze von 35 Euro (netto) pro Person, exklusive der Versandkosten. Diese Regelung gilt, wenn das Geschenk direkt von uns an den Beschenkten versandt wird. Falls der Beschenkte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. Kleinunternehmer oder Ärzte), handelt es sich bei den 35 Euro um einen Bruttobetrag.

Es besteht auch die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG für Geschenke an eigene Mitarbeiter und Geschäftsfreunde.

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise keine steuerliche Beratung ersetzen und ohne Gewähr sind. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, vorab den verbindlichen Rat Ihres Steuerberaters bezüglich der steuerlichen Behandlung der Geschenke einzuholen. Gerne erstellen wir auf Anfrage ein schriftliches Angebot, das Sie Ihren Beratern zur Vorab-Prüfung vorlegen können.